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Fluggastrechte

Die Fluggastrechte dienen der Stärkung der Ansprüche von Flugpassagieren gegenüber EG-Fluggesellschaften oder Fluggesellschaften, die von, nach, oder innerhalb von EG-Gebiet fliegen.

geregelt werden:

  • Nichtbeförderung bei Überbuchung
  • Annullierung von Flügen
  • Große Verspätungen
  • Nicht durchgeführte Flüge innerhalb von Pauschalreisen

Leistungsverpflichtete sind Anbieter von

  • Linienflügen
  • Charterflügen
  • Billigflügen

Bei Pauschalreisen sind Ansprüche aus der Fluggastverordnung nicht an den Reiseveranstalter zu stellen, sondern ausschließlich an die Fluggesellschaft!

Für weiterre Infos siehe WIKIPEDIA

Wenn eine Klage eingereicht werden muss, dann hilft www.euclaim.de .

Passagiere verspäteter Flüge können künftig deutlich leichter Ansprüche gegen ihre Fluglinie geltend machen. Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Demnach haben wartende Fluggäste die gleichen Ansprüche auf eine Entschädigung, wie Passagiere, deren Flüge annulliert wurden. Erstmals hat der Gerichtshof in Luxemburg anerkannt, dass Fluggästen ein pauschaler Ausgleich von – je nach Distanz – 250, 400 oder 600 Euro zusteht, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist.Eine Ausgleichszahlung wird jedoch nur gewährt, wenn die Verspätung mehr als drei Stunden beträgt. Zudem muss die Fluggesellschaft auch dann nicht zahlen, wenn sie nachweisen kann, dass die Verspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände zustande kam, die nicht beherrschbar waren. Nur wenn technische Defekte auf Umstände zurückgehen, die außerhalb des üblichen Flugbetriebs liegen, können sich die Fluglinien darauf berufen.

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