Kalte Süßspeisen für Kranke

Die kalten, süßen Speisen dürfen Kranken zwar nur mit Vorsicht gegeben werden, aber sie werden doch stets gern genommen und sind da, wo es gestattet wird, oft eine große Erquickung. Es eignen sich aus Abschn. 18 Nr. 10, 13, 14, 15, 16, 47 sowie die süßen Gelees.