Die erste und dritte der Regeln, welche Horaz [siehe hier] dem dramatischen Dichter vorschreibt, sind nicht, wie die vorgehenden, in der Natur der Sache so begründet, daß sie als notwendig und unerläßlich anzusehen sind, sondern beziehen sich bloß auf das Beispiel der Griechen, welchen die Römer hierin mit einer Art von religiöser Scheu Fuß vor Fuß nachtraten. Es ist kein zureichender Grund vorhanden, warum ein Drama von 1, 2, 3 und 4 Akten nicht eben so gut ein Meisterwerk sein könnte, als eines von fünfen, und unsre Neuern haben sich also mit gutem Fug und Recht, nach Maßgabe des Stoffes, den sie bearbeiteten, über die Autorität dieser und andrer solcher willkürlicher Regeln und Formen hinweggesetzt.